Sind Sie ein Arzt, Zahnarzt oder Apotheker?
Finden Sie heraus, wie wir Ihnen helfen können, in Deutschland zu arbeiten.

für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker

  • Um in Deutschland arbeiten zu können, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung, genannt Approbation oder Berufserlaubnis.
  • Die zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer in Deutschland entscheiden über die Anerkennung eines medizinischen Abschlusses und die Erteilung einer Approbation oder einer Berufserlaubnis.
  • Sie können die Anerkennung Ihres medizinischen Diploms unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus beantragen.
  • Diese Berufe gelten in Deutschland als reglementiert.
  • Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Stellensuche in Deutschland, sondern auch bei dem gesamten Anerkennungs- und Visumsprozess.

Arbeitsplatz

für Ärzte

für Zahnärzte

für Apotheker

Warum in Deutschland?

Optionen und Chancen während der Bewertung:

  • Visum für die Bewertung Ihrer Qualifikation zwischen 3 und 6 Monaten.
  • Aufenthaltsgenehmigung für die Bewertung der Qualifikation bis zu 18 Monaten.
  • Arbeitserlaubnis bis zu 10 Stunden pro Woche unter Aufsicht.
  • Praktikum unter Aufsicht von in Deutschland zugelassenen Fachkräften.
  • Etwa 950 Euro pro Monat während des Praktikums.
  • Möglichkeit zur Übernahme der Kosten für die Vorbereitung auf Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung.

Nach Abschluss des Studiums:

  • 18 Monate Visum für Arbeitssuche
  • 35000 bis 50000 nationales Arbeitsvisum, ab 55000 Blau-Karte.
  • Mit deutschem Hochschulabschluss können Sie jederzeit problemlos ein Visum zur Arbeitssuche erhalten
  • Deutscher Pass nach 8 Jahren Aufenthalt
  • Gehalt zwischen: 2500 – 5500 pro Monat

Gehälter in Deutschland

für Ärzte

für Zahnärzte

für Apotheker

Approbation

Zulassungsvoraussetzunge

Alle Bewerber mit 6 Jahren Allgemeinmedizin oder Facharztausbildung aus dem Ausland müssen sich in Deutschland anerkennen lassen.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Fünf Kurse in deutscher Sprache: A1, A2, B1, B2 und C1
  • Jeder Kurs besteht aus 100 – 200 Stunden.
  • Abschluss A1 – B1 / B2 im Libanon.
  • Abschluss B2 – C1 für Zahnärzte.
  • Abschluss B2-Medizin – C1-Medizin in Deutschland.
  • C1-Prüfung vor der Ärztekammer (Fachsprachprüfung).

Zulassungsarten

Eins-zu-eins-Anerkennung:

Die Ausbildung aus den meisten EU-Ländern wird als gleichwertig mit der deutschen Medizinausbildung anerkannt und der Antragsteller erwirbt die Approbation.

Gleichwertigkeit der Approbation mit dem deutschen Ausbildungssystem:

Die Ausbildung aus Nicht-EU-Ländern wird auf ihre Gleichwertigkeit geprüft. Wenn Ihre Ausbildung dem deutschen System nicht gleichwertig ist, erhalten Sie eine Erlaubnis zur Arbeitssuche für zwei Jahre. In diesen 2 Jahren müssen Sie die Gleichwertigkeitsprüfung für die Approbation machen.

Gleichwertigkeitprüfung

Bei der Gleichwertigkeitsprüfung vergleicht die zuständige Behörde Ihren Abschluss mit dem deutschen Medizinstudium und prüft, ob es wesentliche Unterschiede gibt.

Die Prüfung bezieht sich auf den Inhalt und die Dauer des Studiums.

Die Prüfung bezieht sich auf die Fächer Medizinische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete der Medizin sowie auf eines der Fächer, in denen die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede festgestellt hat.

Zur Vorbereitung auf diese Prüfung ist es ratsam, einen Kurs für Ärzte im Praktikum zu besuchen. Diese Kurse werden von den Ärztekammern angeboten.

Visa-Anforderungen (Anerkennung von Qualifikationen)

  • Bescheid: Schreiben der Anerkennungsstelle über Unterschiede in der Anerkennung
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnis Allgemeinmedizin
  • Registrierung für B2 und C1 in Deutschland
  • Arbeitserlaubnis
  • Sprachkenntnisse min. B1 /B2
  • Finanzieller Nachweis
  • Dauer 6 Monate bis 1 Jahr
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