Die Ausübung reglementierter Berufe in Deutschland erfordert die Anerkennung von Berufsqualifikationen, unabhängig vom Herkunftsland. Zu den reglementierten Berufen gehören zum Beispiel Qualifikationen in den Bereichen Gesundheit, Technik, Rechtsberatung und staatliche Schulen.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind die reglementierten Berufe in fünf Berufsgruppen unterteilt und umfassen derzeit 433 Berufe.
In den Lehrberufen gibt es 45 reglementierte Berufe.
Bei den Hochschulberufen gibt es 154 reglementierte Berufe.
Es gibt 73 reglementierte Berufe in den Berufen des öffentlichen Dienstes.
Es gibt 54 reglementierte Berufe in den Weiterbildungsberufen.
Es gibt 42 reglementierte Berufe in Fächern.
Es gibt 65 reglementierte Berufe bei den Arbeitsmöglichkeiten.
Die meisten Berufe in Deutschland gehören zu den nicht reglementierten Berufen. Für diese Berufe gibt es keine gesetzlichen Regelungen für die Berufsausübung, daher ist kein Anerkennungsverfahren erforderlich.
Qualifizierte Arbeitssuchende aus Drittstaaten benötigen die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses oder die Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses, um ein Visum zu erhalten.
In diesem Fall ist es ratsam, bei der ZAB eine Einzelfallprüfung des ausländischen Hochschulabschlusses zu beantragen.
Nicht reglementierte Berufe sind zum Beispiel Biologe, Physiker, Linguist, Mathematiker, Wirtschaftswissenschaftler, Journalist, Betriebswirt, Informatiker oder Bäcker.
Im Ausland absolvierte Berufsausbildungen oder Studiengänge müssen in Deutschland anerkannt werden. Im Rahmen des notwendigen Anerkennungsverfahrens ist zwischen reglementierten und nicht reglementierten Berufen zu unterscheiden.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens werden die ausländischen Abschlüsse, insbesondere die der reglementierten Berufe, von der sogenannten zuständigen Behörde in Deutschland daraufhin überprüft, ob sie dem deutschen Abschluss gleichwertig sind. Dieses Verfahren wird auch als Gleichwertigkeitsprüfung bezeichnet.
Das Anerkennungsverfahren dauert in der Regel zwischen 3 und 4 Monaten und kann bis zu 600 Euro kosten. Bei medizinischen Abschlüssen kann es bis zu 1500 Euro kosten. Zusätzliche Kosten für Übersetzungen, Beschaffung von Dokumenten, Beglaubigung, Post usw. sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Das Anerkennungsverfahren basiert rechtlich auf dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz und den Berufsgesetzen des Bundes sowie den entsprechenden Landesgesetzen.
Dieses Verfahren setzt voraus, dass der Antragsteller:
in Deutschland arbeiten will. Hier sollte der Antragsteller sein Interesse bekunden.
einen staatlich anerkannten Berufsabschluss im Ausland erworben hat.
seine berufliche Qualifikation durch ein Zeugnis nachweist.
Beschaffung der Dokumente
Übersetzung und Legalisierung der Dokumente bei der deutschen Botschaft im Ausland.
Finden Sie die richtige Akkreditierungsstelle an dem Ort, an dem Sie in Zukunft arbeiten wollen.
Prüfen Sie ggf., ob die Übersetzung Ihrer Dokumente von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer überprüft werden sollte.
Einreichen der Anträge bei der zuständigen Behörde.
Bearbeitung der Anträge. Das Anerkennungsverfahren kann in der Regel zwischen 3 und 4 Monaten dauern.
Benachrichtigung (Bescheid). Der Antragsteller erhält von der zuständigen Behörde einen Bescheid über das Anerkennungsverfahren.
In der Mitteilung wird angegeben, ob eine teilweise oder keine Anerkennung der Gleichwertigkeit vorliegt. Im Falle einer teilweisen Anerkennung sind nach der Prüfung Ausgleichsmaßnahmen oder eine Anpassungsprüfung erforderlich.
Bei reglementierten Berufen legt die zuständige Zertifizierungsstelle eine Ausgleichsmaßnahme fest, um die wesentlichen Unterschiede auszugleichen und die Gleichwertigkeit zu erreichen.
Ausgleichsmaßnahmen sind in der Regel ein Anpassungslehrgang, die Eignungsprüfung oder die Kenntnisprüfung.
Bei nicht reglementierten Berufen wird der Berufsabschluss teilweise anerkannt, wenn nicht alle Teile des Abschlusses gleichwertig sind. Der Bescheid beschreibt die wesentlichen Unterschiede zum deutschen Referenzberuf und welche Anpassungsqualifikationen möglich sind, um die wesentlichen Unterschiede auszugleichen. Nach der Anpassungsqualifizierung können Sie einen Folgeantrag stellen, um die volle Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation zu erhalten
Keine Anerkennung
Bestehen wesentliche Unterschiede zum deutschen Referenzberuf, die nicht ausgeglichen werden können, wird der ausländische Abschluss nicht anerkannt
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