Sie sind Wissenschaftlerin oder Wissenschaftler und möchten im Ausland arbeiten?
Wir helfen Ihnen, Ihre Karriere in Deutschland zu starten.
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Bewertung der Qualifikation von Wissenschaftlern
Die akademische und berufliche Qualifikation von Wissenschaftlern gilt als nicht reglementierter Beruf und ausnahmsweise können Wissenschaftler aus dem Drittstaat mit “ausgeprägten beruflichen Kenntnissen” ohne Anerkennung nach Deutschland einreisen. Für die Ausübung ihres Berufs in Deutschland benötigen sie eine Anerkennung.
Beweggründe für die Einstellung von Wissenschaftlern in Deutschland
- Im Jahr 2018 investierte Deutschland 105 Milliarden Euro für Forschung und Entwicklung.
- Der deutsche IT-Markt steht mit einer Innovationsrate von über 80% im Vordergrund.
- Gute Bezahlung mit einem Durchschnittsverdienst von über 60.000 Euro
- Die Wahl zwischen mehreren Stellenangeboten.
- Verschiedene Einreisemöglichkeiten für Wissenschaftler aus Nicht-EU-Ländern.
- Möglichkeit der Familienzusammenführung für ausländische Wissenschaftler.
- Deutscher Pass nach 8 Jahren.
Gehälter in Deutschland
- Das durchschnittliche Jahresgehalt in Deutschland beträgt 62.000 €.
- Das höchste Jahresgehalt für Wissenschaftler in Deutschland liegt bei 84.000 €.
- Das niedrigste Jahresgehalt für Wissenschaftler in Deutschland liegt bei 51.000 €.
Visa-Optionen und Anforderungen für IT-Spezialisten
Arbeitsvisum für Fachkräfte nach §18a
Anforderungen
- Arbeitsvertrag
- Bescheinigung des Jobcenters, dass Sie die
- Arbeitsvoraussetzungen in Deutschland erfüllen
- Reisepass mit Gültigkeit über 2 Jahre
- Bewertung Ihrer Qualifikationen
- Nachweis der Finanzierungsfähigkeit über das vereinbarte Gehalt.
- Gehalt über 30.000 Euro.
Blaue Karte EU nach § 18b Abs. 2 AufenthG
Anforderungen
- Arbeitsvertrag
- Bescheinigung des Jobcenters, dass Sie die
- Arbeitsvoraussetzungen in Deutschland erfüllen
- Reisepass mit Gültigkeit über 2 Jahre
- Bewertung Ihrer Qualifikationen
- Nachweis der Finanzierungsfähigkeit über das vereinbarte Gehalt.
- Gehalt über 55.000 Euro.
Visum zur Arbeitssuche nach § 20 Abs. 1 und 2 des Aufenthaltsgesetzes
Anforderungen
- Plan für eine Arbeitssuche in Deutschland (z.B. Vorstellungsgespräch, Bewerbungsverfahren)
- Deutsche Sprache mindestens A2
- Reisepass mit Gültigkeit über 2 Jahre
- Beantragung der Bewertung Ihrer Qualifikationen
- Nachweis der Finanzierungsfähigkeit
- Eröffnung eines Sperrkontos mit ca. 10.000 Euro.
- Dauer des Visums: 6 bis 8 Monate.
- Sie dürfen bis zu 10 Stunden pro Woche arbeiten.
Dies gibt beiden Parteien, dem Arbeitgeber und dem ausländischen Arbeitnehmer, die Möglichkeit, sich vorher kennenzulernen und festzustellen, ob sie zueinander passen oder nicht.