Um als Zahnärztin oder Zahnarzt in Deutschland arbeiten zu können, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung, die sogenannte Approbation oder Berufserlaubnis.
Die zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer in Deutschland entscheiden über die Anerkennung eines zahnärztlichen Diploms und die Erteilung einer Approbation oder einer Berufserlaubnis.
Sie können die Anerkennung Ihres zahnärztlichen Diploms unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und unabhängig von Ihrem Aufenthaltsstatus beantragen.
Zahnmedizin ist einer der reglementierten Berufe
Wir unterstützen internationale Zahnärzte nicht nur bei der Stellensuche in Deutschland, sondern auch beim gesamten Anerkennungs- und Visumsprozess.
Praxis/ Chirurgie
Zahnkliniken
Universitäten
Forschungseinrichtungen
Gesundheitsbehörden.
Optionen und Chancen während der Evaluierung:
Visum zur Bewertung Ihrer Qualifikation zwischen 3 und 6 Monaten.
Aufenthaltserlaubnis für die Bewertung der Qualifikation bis 18 Monate.
Arbeitserlaubnis bis zu 10 Stunden pro Woche unter der Aufsicht eines in Deutschland zugelassenen Zahnarztes.
Praktikum unter Aufsicht eines in Deutschland zugelassenen Zahnarztes.
Etwa 950 Euro pro Monat während des Praktikums.
Möglichkeit zur Übernahme der Kosten für die Vorbereitung auf Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung.
Nach Abschluss der Bewertung:
Visum zur Bewertung der Qualifikation für 18 Monate
Arbeitserlaubnis nach der Bewertung
35000 bis 50000 nationales Arbeitsvisum, ab 55000 Blau-Karte.
Deutscher Pass nach 8 Jahren Aufenthalt
Gut bezahltes Gehalt
Gehalt eines Zahnartes in Deutschland?
Zulassungsvoraussetzungen
Alle Bewerber mit 6 Jahren Allgemeinmedizin oder Facharztausbildung aus dem Ausland müssen sich in Deutschland anerkennen lassen.
Zulassungsvoraussetzungen:
Fünf Kurse in Deutsch: A1, A2, B1, B2 und C1
Jeder Kurs besteht aus 100 - 200 Stunden.
Abschluss A1 - B1 / B2 im Libanon.
Abschluss B2 - C1 für Zahnärzte.
Abschluss B2-Medizin - C1-Medizin in Deutschland.C1-Prüfung vor der Ärztekammer
(Fachsprachprüfung).
Zulassungsarten
Eins-zu-Eins-Anerkennung:
Die Ausbildung aus den meisten EU-Ländern wird als gleichwertig mit der deutschen Medizinausbildung anerkannt und der Antragsteller erwirbt die Approbation.
Die Approbation ist dem deutschen Medizinstudium gleichwertig:
Die Ausbildung aus Nicht-EU-Ländern wird auf ihre Gleichwertigkeit geprüft. Wenn Ihre Ausbildung dem deutschen System nicht gleichwertig ist, erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis für zwei Jahre. In diesen 2 Jahren müssen Sie die Gleichwertigkeitsprüfung zur Approbation ablegen.
Gleichwertigkeitprüfung
Bei der Gleichwertigkeitsprüfung vergleicht die zuständige Behörde Ihren Abschluss mit dem deutschen Medizinstudium und prüft, ob es wesentliche Unterschiede gibt.
Die Prüfung bezieht sich auf den Inhalt und die Dauer des Studiums.
Die Prüfung bezieht sich auf die Fächer Medizinische Praxis und Spezielle Rechtsgebiete der Medizin sowie auf eines der Fächer, in denen die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede festgestellt hat.
Zur Vorbereitung auf diese Prüfung ist es ratsam, einen Kurs für Ärzte im Praktikum zu besuchen. Diese Kurse werden von den Ärztekammern angeboten
Visa-Anforderungen
Anerkennung von Qualificationen
Voraussetzungen
Bescheid: Schreiben der Anerkennungsstelle über Unterschiede in der Anerkennung
Motivationsschreiben
LEBENSLAUF
Zeugnis Allgemeinmedizin
Registrierung für B2 und C1 in Deutschland
Arbeitserlaubnis
Sprachkenntnisse min. B1 /B2
Finanzieller Nachweis
Dauer 6 Monate bis 1 Jahr
©2014-2023 WTG Consulting, WTG Virtual school , WTG Co. S.A.R.L. All Rights Reserved