Sind Sie ein Krankenpfleger oder eine passive Krankenpfleger?
Finden Sie heraus, wie wir Ihnen helfen können, in Deutschland zu arbeiten.

für Krankenpfleger

  • Um in Deutschland arbeiten zu können, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung, die sogenannte Approbation oder Berufserlaubnis.
  • Über die Anerkennung eines Pflegegrades und die Erteilung einer Approbation oder einer Berufserlaubnis entscheiden die zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer in Deutschland.
  • Sie können die Anerkennung Ihres Pflegeabschlusses unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit und Ihrem Aufenthaltsstatus beantragen.
  • Diese Berufe gelten in Deutschland als reglementiert.
  • Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Arbeitssuche in Deutschland, sondern auch beim gesamten Anerkennungs- und Visumsprozess.

Arbeitsplatz

für Krankenpfleger

Warum in Deutschland?

Optionen und Chancen während der Bewertung:

  • Visum für die Bewertung Ihrer Qualifikation zwischen 3 und 6 Monaten.
  • Aufenthaltsgenehmigung für die Bewertung der Qualifikation bis zu 18 Monaten.
  • Arbeitserlaubnis bis zu 10 Stunden pro Woche unter Aufsicht.
  • Praktikum unter Aufsicht von in Deutschland zugelassenen Fachkräften.
  • Etwa 950 Euro pro Monat während des Praktikums.
  • Möglichkeit zur Übernahme der Kosten für die Vorbereitung auf Fachsprachprüfung und Kenntnisprüfung.

Nach Abschluss des Studiums:

  • 18 Monate Visum für Arbeitssuche
  • 35000 bis 50000 nationales Arbeitsvisum, ab 55000 Blau-Karte.
  • Mit deutschem Hochschulabschluss können Sie jederzeit problemlos ein Visum zur Arbeitssuche erhalten
  • Deutscher Pass nach 8 Jahren Aufenthalt
  • Gehalt zwischen: 2500 – 5500 pro Monat

Gehälter in Deutschland

für Krankenpfleger

Approbation

Zulassungsvoraussetzungen

Alle Bewerber mit einer mindestens 3-jährigen Ausbildung und einer 2-jährigen Berufserfahrung aus dem Ausland müssen in Deutschland anerkannt werden.

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Fünf Kurse in deutscher Sprache: A1, A2, B1, B2 und C1.
  • Jeder Kurs besteht aus 100 – 200 Stunden.
  • Abschluss A1 – B1 / B2 im Libanon.
  • Abschluss B2 Krankenpflege – C1 Krankenpflege in Deutschland.
  • C1 Prüfung vor der Pflegekammer (Berufssprachprüfung).

Genehmigungsarten

Eins-zu-eins-Anerkennung:

Ausbildungen aus den meisten EU-Ländern werden als gleichwertig zur deutschen Pflegeausbildung anerkannt und der Antragsteller erwirbt die Approbation.

Gleichwertigkeit der Approbation mit dem deutschen Ausbildungssystem:

Ausbildungen aus Nicht-EU-Ländern werden auf Gleichwertigkeit geprüft. Wenn Ihre Ausbildung dem deutschen System nicht gleichwertig ist, erhalten Sie eine Arbeitserlaubnis für zwei Jahre. In diesen 2 Jahren müssen Sie die Gleichwertigkeitsprüfung für die Approbation ablegen.

Gleichwertigkeitprüfung

Bei der Gleichwertigkeitsprüfung vergleicht die zuständige Behörde Ihren Abschluss mit dem deutschen Pflegestudium und prüft, ob es wesentliche Unterschiede gibt.

Die Prüfung bezieht sich auf den Inhalt und die Dauer des Studiums.

Die Prüfung bezieht sich auf die Fächer Pflegepraxis und Spezielle Rechtsgebiete der Pflege sowie auf eines der Fächer, in denen die zuständige Behörde wesentliche Unterschiede festgestellt hat.

Zur Vorbereitung auf diese Prüfung ist es ratsam, einen Kurs für Ärzte im Praktikum zu besuchen. Diese Kurse werden von den Krankenpflegeverbänden angeboten.

Visa-Anforderungen (Anerkennung von Qualifikationen)

  • Bescheid: Schreiben der Anerkennungsstelle über Unterschiede in der Anerkennung
  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Zeugnis Allgemeinmedizin
  • Registrierung für B2 und C1 in Deutschland
  • Arbeitserlaubnis
  • Sprachkenntnisse min. B1 /B2
  • Finanzieller Nachweis
  • Dauer 6 Monate bis 1 Jahr
Scroll to Top